Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterin
Wir suchen bundesweit noch für einige Gebiete
Steuerfachgehilfen (-innen)
Steuerfachwirte
ehemalige Finanzbeamte
Diplom-Kaufleute
sonstige Steuerfachleute
zur Einrichtung und Führung einer eigenen Beratungsstelle in eigenen Räumen.
Nach den gesetzlichen Regelungen darf als Beratungsstellenleiter bzw. Beratungsstellenleiterin in der Regel nur bestellt werden, wer eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachgehilfe oder eine andere kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat und danach mehr als 3 Jahre mit mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet „Steuern“ tätig gewesen ist.
Durch die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter(in) erhalten Sie die Befungnis, in unserem Namen Tätigkeiten im Sinne des § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz zu erbringen.
Eine Partnerschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein bietet Ihnen eine Vielzahl von Serviceleistungen, inbesondere:
keine Mindestumsatzverpflichtung
Nutzung des firmeneigenen Servers
Programm wird gegen geringe Gebühr gestellt
keine Datensicherung notwendig
kostenlose Schulungen zum Steuerrecht
kostenlose Steuerhotline
umfassende Betreuung
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an
LIGA e.V. Lohnsteuerhilfeverein Hauptverwaltung
Friedrichshofenerstr. 1S 85049 Ingolstadt
Ansprechpartner: Gerhard Irmler Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Steuerberater